Patrick Kriegel GmbH | Grundsteuerreform 2022
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Die neue Grundsteuerreform 2022

Warum gibt es die neue Grundsteuerreform?

Die Grundsteuer wird auf jeden Grundbesitz erhoben. Die Einnahmen daraus stehen den jeweiligen Gemeinden zu. Bisher wurden unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke, gewerblich genutzte Grundstücke oder Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit Hilfe des Einheitswertes berechnet. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in 2018 verstößt der Einheitswert gegen das im Grundgesetzt verankerte Gebot der Gleichbehandlung, da ihm veraltete Werte zugrunde liegen und dadurch gleichartige Grundstücke unterschiedlich besteuert wurden. Demnach ist die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt worden und kann so nicht mehr angewandt werden.

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?
Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz

Eine erste Rückmeldung von den Gemeinden hat ergeben, dass die Hebesätze ebenfalls angepasst werden sollen, weshalb sich eine Prognose über die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer schwer treffen lässt. Grundsätzlich soll durch das Senken der Steuermesszahl eine eventuelle Mehrbelastung durch die gestiegenen Grundstückswerte ausgeglichen werden.

Welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen:
Welche Unterlagen von Eigentümern und Eigentümerinnen der Grundstücke benötigt werden hängt davon ab, in welchem Bundesland sich das Grundstück befindet.

In Baden-Württemberg benötigen Sie zum einen die Grundstücksfläche. Diese finden Sie in dem Kaufvertrag, im Grundbuchauszug oder dem Einheitswertbescheid. Zudem wird der neue Bodenrichtwert zur Berechnung herangezogen. Diese können bei der jeweiligen Gemeinde angefragt werden oder stehen auf deren Internetseite zur Verfügung. Bis zum 30.06.2022 sollen die aktuellen Bodenrichtwerte von den Gutachterausschüssen veröffentlich werden. Außerdem muss geklärt werden, ob das Grundstück überwiegend zu Wohnwecken dient. Dafür muss der Anteil Wohnfläche mehr als 50 % an der Gesamtfläche betragen. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, wenn das Grundstück als Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück oder Wohneigentum eingestuft worden ist.

Für Grundstücke, die nicht in Baden-Württemberg liegen oder Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, werden noch weitere Daten wie Angaben zur Lage (Gemarkung, Flur, Flurstück etc.) und Angaben zur Fläche (Grundstücksfläche, Wohnfläche etc.) oder Grundstücksart (Bebautes oder unbebautes Grundstück) benötigt.

Wie Sie uns erreichen:

Gerne stehen wir Ihnen zur Übermittlung der Feststellungserklärung zur Seite. Wenn Sie uns beauftragen möchten, können Sie über folgende E-Mail-Adresse mit uns Kontakt aufnehmen:grundsteuer@stb-kriegel.de
Wir werden Ihnen anschließend elektronisch eine Checkliste zusammenstellen und zukommen lassen, auf der Sie uns die benötigten Daten mitteilen. Dafür bevorzugen wir eine Kommunikation über E-Mail.

 

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